Scooter, Roller und Fahrrad

Scooter, Roller und Fahrrad

Der Schulweg liegt grundsätzlich in der Verantwortung der Erziehungsberechtigten. Bitte stellt daher sicher, dass euer Kind sicher in die Schule und wieder nach Hause kommt.

Für die Benutzung von Fahrrad und Scooter/Roller gelten folgende gesetzliche Bestimmungen:

Fahrrad:

  • Kinder dürfen ab dem 12. Lebensjahr alleine mit dem Fahrrad fahren.
  • Mit bestandener Fahrradprüfung ist dies bereits ab dem 10. Lebensjahr (mit Fahrradausweis) erlaubt.
  • Ohne Prüfung dürfen Kinder nur in Begleitung einer mindestens 16 Jahre alten Person mit dem Fahrrad unterwegs sein.
  • Mit dem Fahrrad ist grundsätzlich die Fahrbahn (Straße) zu benutzen.

Scooter/Roller (ohne Motor):

  • Scooter bzw. Roller, die ausschließlich durch Muskelkraft betrieben werden, dürfen auf Gehsteigen verwendet werden.
  • Kinder dürfen diese ab dem 8. Lebensjahr auch ohne Begleitung benutzen.
  • Es besteht keine gesetzliche Helmpflicht.

E-Scooter:

  • Für E-Scooter gelten dieselben Bestimmungen wie für Fahrräder (siehe oben).
  • Das Fahren auf dem Gehsteig ist nicht erlaubt.